Bankrecht – Ihr Anwalt in Potsdam

Bankkonto gesperrt? Überhöhte Kreditzinsen? Die richtige Kreditsicherung finden?

Ihnen wurde das Konto unberechtigt gesperrt? Sie stehen vor einer Auseinandersetzung im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht? Wir alle sind auf ein reibungsloses Funktionieren des Zahlungsverkehrs angewiesen und die Bankenkrise führte uns deutlich vor Augen, wie sensibel dieser Bereich ist. Aus diesen Gründen wächst der Bedarf für einen optimal qualifizierten Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht ständig. Die Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Bankrecht ermöglicht es uns, Ihnen als Anwälte eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Potsdam zu geben.

Im Zentrum des Bankrechts stehen sämtliche Bankgeschäfte. Es deckt somit alle Fragen des Rechtsverkehrs mit Banken ab. Dies betrifft hauptsächlich die Beziehung des Bankkunden zu seiner Bank: bei Krediten, im Bankvertragsrecht, dem Überweisungsverkehr und beim Kreditkartengeschäft.

Weiterlesen »

Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Potsdam

Für den Bankkunden ist das Bankrecht äußerst komplex und undurchsichtig, da im Bankrecht viele Einzelgesetze existieren. Die Basis für das Bankrecht ist das Kreditwesengesetz (KWG), weitere Grundlagen findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Wechselgesetz (WG) und im Scheckgesetz (ScheckG).

Das Kapitalmarktrecht ist für alle Fragen rund um die Tätigkeiten auf den Finanzmärkten zuständig. Es umfasst die Ausgabe und den Handel von und mit Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen oder Pfandbriefe. Aber auch Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und andere handelbare Papiere fallen darunter. Als Anwälte mit dem Tätigkeitschwerpunkt Bankrecht bieten wir den Mandanten in unserer Kanzlei in Potsdam eine umfassende Beratung und Vertretung in finanzrechtlichen Angelegenheiten.

Sie haben Probleme mit Ihrem Immobilienfond, Rentenfond, Dachfond, Schifffond oder Aktienfond? Auch hiermit beschäftigt sich das Kapitalmarktrecht.

Wer in diesen Bereichen Beratung oder juristische Vertretung sucht, braucht einen Spezialisten, der sich nicht nur mit der juristischen Seite auskennt, sondern eine besondere Expertise im Bereich Banken und Kapital hat. Vertrauen Sie in diesem Fall immer einem Experten, der diese Spezialisierung und auch jahrelange Erfahrung vorweisen kann.

Weiterlesen »

Verstöße gegen das Bank- und Kapitalmarktrecht sind keine Kavaliersdelikte

Unsere Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Potsdam ist ein versierter Experte mit jahrelanger Erfahrung rund um das Thema Bank, Börse, Geldanlage und Kredit. Wir beraten Unternehmen und Privatleute, aber auch Banken in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Unser Anwalt besitzt eine große fachliche Expertise und bietet kompetente juristische Betreuung. Ein weiteres Plus für Sie: Unsere Kanzlei in Potsdam kann auch Ihre komplette Vermögensverwaltung übernehmen und Sie vor Kreditinstituten vertreten. Durch die Arbeit als Anwälte im Rechtsgebiet Bankrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung bei der Lösung bankrechtlicher Problemstellungen und unterstützen Sie in unserer Kanzlei in Potsdam kompetent in allen Bereichen des Bankrechts.

Sollten Sie Probleme haben, wenden Sie sich unbedingt an einen Spezialisten. Denn Verstöße gegen das Bank- und Kapitalmarktrecht gelten nicht als Kavaliersdelikte und werden empfindlich bestraft. Rufen Sie uns noch heute an, denn es geht um Ihr Geld, Ihren Ruf und um Ihre finanzielle Zukunft!

Möchten Sie uns sprechen?

Nutzen Sie die
telefonische Ersteinschätzung

0331 968031370

Themen im Bankrecht

Bankvertragsrecht

Sie sind sich nicht sicher, ob die mit Ihrer Bank zu schließenden Verträge zu Ihren Gunsten sind? Es tauchen Probleme oder Streitigkeiten auf? Das Bankvertragsrecht befasst sich mit allen Problemstellungen zwischen Bankkunden und Bank, die beispielsweise bei Darlehensverträgen auftreten. Aber auch Konflikte im Zusammenhang mit Bankkonten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sogenannten Sicherheiten, die für Kredite bestellt werden, fallen darunter.

Weiterlesen »

Wir als Kanzlei für Bankvertragsrecht in Potsdam empfehlen, bereits vor Abschluss von Bankverträgen juristischen Rat einzuholen. Dieser ist bei Darlehensverträgen, Bürgschaften und Grundschulden meist günstiger als eine Auseinandersetzung mit der Bank nach dem Vertragsabschluss. Unser Anwalt für Bankrecht prüft aber auch im Nachgang und bei Streitigkeiten alle Vertragsklauseln auf ihre Gültigkeit.

Alle Fragen und Angelegenheiten, die sich aus Verträgen mit Banken ergeben, sind unser Spezialgebiet – egal ob es sich um ungenaue Formulierungen, unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um einen Widerruf eines Darlehensvertrages, eine Vorfälligkeitsentschädigung oder die Haftung aus einer Grundschuld oder einer Bürgschaft handelt: Wir unterstützen Sie kompetent und entschieden. Sollte eine außergerichtliche Auseinandersetzung keine valide Option darstellen, vertreten wir Ihre Interessen gerne auch vor Gericht.

Erstattung Kontoführungsgebühren

In einem im April 2021 gefallenen Urteil des Bundesgerichtshofs (27.04.2021, Az. XI ZR 26/20) wurde festgestellt, dass die Kunden vieler Banken und Sparkassen unter Umständen die Möglichkeit haben, Kontoführungsgebühren, deren Erhöhung sie nicht aktiv zugestimmt haben, von ihren Banken zurückzufordern. In den meisten Fällen gilt der Zeitraum für die Rückforderung dieser Gebühren für 3 Jahre, in einigen Situationen existiert unter Umständen jedoch die Möglichkeit, diesen Zeitraum auf bis zu 10 Jahre auszuweiten. Theoretisch sind die Aussichten auf die Erstattung der Gebühren vergleichsweise hoch, jedoch gibt es hierbei natürlich keine Garantie. Sofern Sie über eine solche Rückforderung nachdenken, kann es sinnvoll sein, von der Bank Auskunft über die übermäßig abgerechneten Gebühren der vergangen drei bzw. zehn Jahre innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu verlangen.

Weiterlesen »

Folgt die Bank dieser Aufforderung nicht, gerät die Bank gemäß § 286 BGB in Schuldnerverzug, was Ihnen die Möglichkeit verschafft, über weitere rechtliche Schritte nachzudenken. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist es sinnvoll, die professionelle Beratung unserer Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht für eine Beratung zu kontaktieren, sofern Sie der Ansicht sind, dass Sie Anspruch auf eine Rückzahlung haben und die übermäßigen Gebühren juristische Maßnahmen rechtfertigen. Gemeinsam mit unseren Anwälten überlegen wir die beste Vorgehensweise gegenüber Ihrer Bank und analysieren ebenfalls, wie hoch Ihre Erfolgschancen für eine erfolgreiche Rückforderung stehen.

Kreditrecht

Wenn Banken oder Sparkassen Ihnen unzulässige Bearbeitungsgebühren oder überhöhte Kreditzinsen berechnen, können Sie dagegen vorgehen – auch, wenn dies Jahre zurückliegt. Gerade bei größeren Kreditsummen, wie bei einem Immobilienkredit, kann eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung berechnet worden sein. Wir schauen als Anwälte für Kreditrecht ganz genau hin, ob das bei Ihnen der Fall gewesen ist.

Weiterlesen »

Eine Vielzahl von Rechtsverstößen, die bei der Erstellung von Kreditverträgen unterlaufen können, beschäftigt die Gerichte. Wir unterstützen Sie bei Fragen wie, welche Rechte und Belehrungspflichten bei einem Verbraucherdarlehen bestehen, wann bei einem Kreditvertrag ein Widerruf möglich ist, unter welchen Voraussetzungen ein Darlehen gekündigt werden kann, ob die Bank einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat und alle anderen juristischen Fragen rund um das Thema Kreditrecht. Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht kompetent in allen Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Kreditkündigung, der Baufinanzierung und der Umfinanzierung für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung.

Kreditsicherung

Die Bank verlangt eine Kreditsicherheit für ihre Kreditforderung aus Risikogründen. Die häufigsten Kreditsicherungsmittel sind dabei Bürgschaften, Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung und die Abtretung von Lebensversicherungen.

Weiterlesen »

Unter Probleme mit der Kreditsicherung fallen unter anderem Fragen zu Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden etc.) und die im geschäftlichen Verkehr typischen Raumsicherungsverträge oder Globalzessionen. Kreditsicherungen können nur im sogenannten Sicherungsfall durch den Sicherungsnehmer (typischerweise die finanzierende Bank) verwertet werden. Droht Ihnen bei einer Kreditkündigung die Verwertung der von Ihnen oder Dritten gestellten Sicherheit, unterstützen wir Sie kompetent bei den Verhandlungen mit der Bank über eine einvernehmliche Rückführungsregelung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei von der Bank eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere bei Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.

Möchten Sie uns sprechen?

Nutzen Sie die
telefonische Ersteinschätzung

0331 968031370

Kreditwiderruf / Widerruf Darlehen

Gründe für eine Kreditaufnahme gibt es viele. Vergleichbar vielfältig sind mögliche Probleme, die für einen Kreditwiderruf sprechen können. Wenn Sie als Endkunde einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einem Kreditinstitut abschließen, ergibt sich nach Vertragsabschluss für Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, dann müssen Sie die durch den Kredit erstandenen Wirtschaftsgüter zurückgeben und gleichzeitig erhalten Sie von der Bank bereits gezahlte Raten erstattet.

Weiterlesen »

Es kann vorkommen, dass im Darlehensvertrag Pflichtangaben über den Tilgungsplan, die Vorfälligkeitsentschädigung oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind. Als Laie fallen solche Unstimmigkeiten nicht immer sofort auf. Mitunter haben Sie daher die Möglichkeit, auch lange nach dem obengenannten Widerrufsrecht vom Kreditvertrag zurückzutreten. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihren Darlehensvertrag zu kündigen, ist es daher ratsam, diesen Vertrag vorab von einem unserer Rechtsanwälte für Bankrecht prüfen zu lassen, um mögliche vertragliche Unstimmigkeiten ausfindig zu machen. Wir prüfen jeden Vertragspunkt genau und besprechen gemeinsam mit Ihnen, wie das weitere Vorgehen für Ihren Kreditwiderruf aussehen kann.

Online-Banking

Ihr Konto wurde gehackt? Dann wurden Sie Opfer eines modernen Banküberfalls. Denn diese finden heute im Internet statt. Bankgeschäfte über Online-Banking sind Ziel für moderne Bankräuber geworden. Die Methoden sind neu, unterschiedlich und werden immer raffinierter, sodass selbst umsichtige Bankkunden manchmal keine Chance haben, den Betrugsversuch zu erkennen. Aber was, wenn die Bank den Schaden nicht übernehmen will?

Weiterlesen »

Die Gesetzeslage ist klar und die Rechtsprechung eindeutig: Ohne korrekte Autorisierung haftet die Bank und nicht der Kunde.

Wem Geld illegal von seinem Konto abgebucht wurde, benötigt unbedingt die Hilfe eines Anwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, wenn sich das Kreditinstitut weigert, den Schaden zu ersetzen. Unsere Kanzlei in Potsdam berät und vertritt geschädigte Kontoinhaber bei Phishing.

Prämiensparverträge

Wenn Sie zu den glücklichen Menschen gehören, die im Laufe der 90er und 2000er Jahre einen Prämiensparvertrag mit einer Bank abgeschlossen haben, konnten Sie sich in den letzten Jahren sehr freuen. Die hohen Zinsen sorgen dafür, dass Sie den Abschluss solcher Verträge keine Sekunde lang bereuen. Anders wird es hingegen die Bank sehen. Immer wieder geschieht es, dass Banken von sich aus diese Prämiensparverträge kündigen – zum völligen Unverständnis der Anleger. Der BGH lieferte dafür mit seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18) die rechtliche Grundlage. Demnach ist es den Banken erlaubt, Prämiensparverträge zu kündigen, wenn ein Kunde die höchste Prämienstufe erreicht hat. Ein Vorgang, mit dem die wenigsten Kunden rechnen.

Weiterlesen »

Bevor Sie eine solche Kündigung widerstandslos akzeptieren, sollten Sie besser ein Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. Nicht immer ist die ausgesprochene Kündigung durch die Bank rechtlich haltbar. Aus diesem Grund überprüfen wir Ihre individuelle Situation genau und analysieren, ob ein hinreichender Kündigungsgrund seitens Ihrer Bank dafür vorliegt. Banken trennen sich ungern von ihrem Geld und genauso sollte es Ihnen ergehen! Gemeinsam mit Ihnen kämpfen wir dafür, dass Ihre Prämiensparverträge nicht widerrechtlich gekündigt werden und Sie auch weiterhin die Vorteile, die Ihnen einst versprochen wurden, vollends genießen können.

Rückabwicklung Verbraucherdarlehensverträge

Viele Menschen nehmen im Laufe ihres Lebens ein Verbraucherdarlehen auf. Sei es zur Finanzierung eines Autos, von Reparaturen oder Möbeln. Trotz ihrer Häufigkeit kann es bei der Erstellung und Durchsetzung von Verbraucherdarlehensverträgen immer wieder zu rechtlichen Fehlern kommen. Diese können für Sie Grund genug sein, um eine Rückabwicklung eines solchen Vertrages in Betracht zu ziehen. Die genauen Regelungen, die in diesen Fällen zur Anwendung kommen, sind für juristische Laien oftmals nicht schnell durchschaubar. Unsere Rechtsanwälte haben sich deshalb darauf spezialisiert, die Möglichkeit einer Rückabwicklung zu prüfen.

Weiterlesen »

Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Bank, mit der Sie den Darlehensvertrag abgeschlossen haben, sich weigert, eine Rückabwicklung durchzuführen. Wenn das passiert, ist eine genaue Prüfung des Darlehensvertrages nötig sowie das Wissen um mögliche Rechtsinstrumente.

Als Rechtsanwälte für Bankrecht übernehmen wir für Sie die Prüfung Ihrer Verbraucherdarlehensverträge und setzen uns in Ihrem Auftrag mit der Bank in Verbindung. Wir prüfen sowohl Ihre Ansprüche als auch die der Bank und welche Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages erfüllt sein müssen. Anschließend klären wir Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen auf und helfen dabei, die nötigen Schritte für die Rückabwicklung in die Wege zu leiten.

Möchten Sie uns sprechen?

Nutzen Sie die
telefonische Ersteinschätzung

0331 968031370

Schrottimmobilien

Unter Schrottimmobilien versteht man überbewertete, mit Baumängeln oder anderen Mängeln behaftete Immobilien in oft sehr schlechter Lage und mit eingeschränkter Mietzinserwartung. Der Begriff „Schrottimmobilie“ taucht meistens im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in Immobilien, Immobilienbeteiligungen oder Immobilienfondsanteile auf, die den Anlegern oft als renditeträchtige Altersvorsorge und als sichere Kapitalanlage weit über dem eigentlichen Wert verkauft wurden. Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Sie haben?

Weiterlesen »

Geschädigte sind nicht ohne Chancen! Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, welche Ansprüche Sie im Fall eines Erwerbs einer Schrottimmobilie geltend machen können. Oft besteht die Möglichkeit, die finanzierende Bank für fehlerhafte Beratungen oder für Prospektfehler haftbar zu machen. Oder der Kaufvertrag ist unwirksam, wenn der finanzierenden Bank Mitwisserschaft nachgewiesen werden kann. So haben Sie gute Chancen, dem finanziellen Desaster zu entgehen. Wurde der Kauf durch Kredite finanziert? Auch wenn seit dem Kauf schon mehr als 10 Jahre vergangen sind, bestehen dann noch Chancen. Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Besprechung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.

Sparvertrag gekündigt

Ihre Bank oder Sparkasse hat Ihnen den Sparvertrag gekündigt, auf den Sie sich für Ihre Altersvorsorge verlassen haben? Ihnen wurden beim Abschluss des Sparvertrags vollmundige Versprechungen gemacht, die von der Bank nun plötzlich nicht mehr eingehalten werden? Sie sehen Ihre Geldanlage bedroht? All dies können hinreichende Gründe dafür sein, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen sollten. Denn wenn Ihnen die Bank Ihren Sparvertrag aufkündigt, in den Sie jahrelang mit der Erwartung guter Rendite eingezahlt haben, müssen Sie diese Kündigung nicht unwidersprochen hinnehmen. Es gibt Wege, wie Sie trotzdem noch zu Ihrem Recht kommen.

Weiterlesen »

Einer dieser Wege kann die Beratung und Vertretung durch einen unserer Anwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Potsdam sein. Unter Umständen liegt der Fall vor, dass die Kündigung durch Ihre Bank zu früh, also vor Ablauf einer bestimmten Laufzeit erfolgt ist, wodurch Ihr Vertrag nach wie vor Gültigkeit besitzt. Aus diesem Grund ist es wichtig, nach dem Erhalt der Vertragskündigung nicht plötzlich auf weitere Ratenzahlungen zu verzichten und das Sparvermögen vom Konto zu ziehen. Im Zweifelsfall könnte dieses Verhalten vor Gericht zu Ihren Ungunsten gedeutet werden. Nehmen Sie stattdessen zeitnah mit unseren geschulten Rechtsanwälten für Bankrecht in Potsdam Kontakt auf, damit wir uns gemeinsam über Ihre Situation beraten und eine für Sie zufriedenstellende Lösung finden können.

Sparvertrag Sparkasse

Wenn Sie zu den glücklichen Kunden gehören, die vor einigen Jahren einen Prämiensparvertrag einer Sparkasse abgeschlossen haben, hat sich dieses Glück mittlerweile womöglich bereits zu Ihren Ungunsten gewendet. In letzter Zeit ist immer häufiger zu hören, dass Sparkassen ihren Kunden die besagten Prämiensparverträge kündigen, da sich diese für die Sparkassen zunehmend zu einem Verlustgeschäft entwickelt haben. Naturgemäß suchen die Sparkassen nun nach Möglichkeiten, diese Verluste zu umgehen, weshalb Vertragskündigungen oftmals ein beliebtes Mittel sind, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Doch nicht immer ist die Kündigung eines solchen Sparvertrags rechtmäßig.

Weiterlesen »

Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht empfehlen Ihnen ganz eindeutig: Nehmen Sie die Kündigung nicht unwidersprochen hin. Unter Umständen haben Sie hohe Chancen, dass die Kündigung Ihres Sparvertrags mit der Sparkasse nicht alle rechtlichen Vorgaben erfüllt, weshalb Sie auch weiterhin einen Anspruch auf die Erfüllung des Sparvertrags haben. Insbesondere in solchen Situationen, in denen Ihre Vertragslaufzeit noch nicht ausreicht, um die Ihnen zugesicherte höchste Prämienstufe zu erreichen, ist es sehr sinnvoll, sich von einem unserer kompetenten Rechtsanwälte für Bankrecht in Potsdam vertreten zu lassen. Auch wenn die vertraglich festgelegte Laufzeit noch nicht abgelaufen ist oder diese nicht konkret benannt wurde, stehen Ihre Chancen gut, dass Ihr Vertrag auch weiterhin Gültigkeit besitzt.

Vertragsverhandlungen

Vertragsgestaltungen auf dem Gebiet des Bankenrechts sind ganz besonders komplex und oft mit Fallstricken versehen. Benötigen Sie Hilfe bei Vertragsverhandlungen über Darlehen, Kreditsicherheiten, Vermögensverwaltung durch eine Bank oder einen Vermögensverwalter? Oder möchten Sie bei Verhandlungen beim Kauf oder der Vermittlung von Kapitalanlagen betreut werden?

Weiterlesen »

Wir bieten Ihnen eine Unterstützung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte bei den Vertragsverhandlungen an. Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin.

Möchten Sie uns sprechen?

Nutzen Sie die
telefonische Ersteinschätzung

0331 968031370

Vorfälligkeitszinsen

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen und damit einen Darlehensvertrag über einen fest definierten Zeitraum eingehen, werden darin neben der Höhe der Ratenzahlungen auch der Zinssatz sowie sogenannte Vorfälligkeitszinsen, auch als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet, ausgewiesen. Diese besonderen Zinsen haben ihren Hintergrund in dem Umstand, dass die Banken durch eine vorzeitige Begleichung des Darlehens weniger Zinsen als durch die Ratenzahlungen über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zeitraum erhalten. Es kann allerdings vorkommen, dass Ihr Kreditinstitut Ihnen für die vorzeitige Ablösung des Darlehens die Höhe der Vorfälligkeitszinsen falsch berechnet und Sie dadurch zu viel zahlen.

Weiterlesen »

Nehmen Sie diese Gebühren daher nicht unwidersprochen hin, wenn sie Ihrer Meinung nach zu hoch ausfallen. Mittlerweile existieren verschiedene Urteile darüber, welche Höhe der Vorfälligkeitszinsen als angemessen gilt und es ist gut möglich, dass Ihre Bank über dem als angemessen erachteten Satz liegt. Naturgemäß ist so eine Situation als Laie nicht so einfach zu durchschauen, weshalb die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unserer Kanzlei in Potsdam Sie gerne dabei unterstützen, Ihre Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen gegen überzogene Vorfälligkeitszinsen in die Wege leiten.

Widerruf Autokredit

Die Finanzierung eines Autos über einen entsprechenden Darlehensvertrag ist ein beliebtes Mittel, um eine Neuanschaffung finanziell besser tragbar zu machen. Allerdings kann es passieren, dass Sie feststellen, die zusätzliche Belastung durch die monatlichen Ratenzahlungen für Sie nicht mehr akzeptabel ist oder es andere persönliche Gründe gibt, weshalb Sie die Finanzierung des Autokredits nicht fortführen können oder wollen. Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten, den Autokredit zu widerrufen oder eine Rückabwicklung von Kauf- und Darlehensvertrag in die Wege zu leiten. Richtungsweisend ist hierfür ein Urteil des EuGH (C-66/19), das sich mit einer Klausel auseinandersetzt, die seit 2010 bei einem Großteil der Darlehensverträge für Autofinanzierungen eingesetzt wurde, welche jedoch nun als unwirksam gilt.

Weiterlesen »

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre individuelle Situation die Möglichkeiten eines Widerrufs des Autokredits erfüllt, empfiehlt es sich, unsere Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zu kontaktieren, um festzustellen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. In jedem Fall kann es sinnvoll sein, Ihr Vorhaben des Widerrufs vorab von einem professionellen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um allen rechtlichen Stolperfallen schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Zinsanpassungsklausel

Sollten Sie zu jenen Kunden gehören, die einen Prämiensparvertrag zwischen 1990 und 2010 geschlossen haben, wird eine neue Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Sie von Interesse sein. Demnach sind Banken und Sparkassen von nun an verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, ob Ihr Prämiensparvertrag unwirksame Zinsanpassungsklauseln enthält und Sie deshalb nicht den Ihnen zustehenden Zinssatz erhalten haben. Aus diesen neuen Regelungen ergibt sich für die Banken und Sparkassen der Umstand, dass Sie Ihnen als Endkunde eine Zinsnachberechnung anbieten müssen, um die entgangenen Zinsen zu kompensieren.

Weiterlesen »

Allerdings kann es vorkommen, dass sich Banken und Sparkassen dieser neuen Vorgabe nicht immer fügen, weshalb es sehr sinnvoll sein kann, einen unserer Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zurate zu ziehen. Gemeinsam überprüfen wir, ob Sie mit Ihrem Prämiensparvertrag Anspruch auf eine Zinsnachberechnung auf Basis unzulässiger Zinsanpassungsklauseln haben. In Abhängigkeit der Laufzeit Ihres Vertrages, kann es sich bei dieser Nachberechnung um eine beträchtliche Summe Geld handeln, weshalb eine genaue Überprüfung mit anschließender Forderung durch unsere Anwälte für Bankrecht eine sehr valide Option darstellt

Fabian Hoffmann, Rechtsanwalt in Potsdam
Telefonische Ersteinschätzung
0331 968031370
Zum Seitenanfang navigieren