Mietrecht – Ihr Anwalt in Potsdam

Kündigung? Mietminderung? Mieterhöhung?

Die Heizung funktioniert schon seit dem Einzug nicht? Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet? Oder soll die Miete erhöht werden? Die Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Mietrecht ermöglicht es uns, Ihnen als Anwälte eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Potsdam zu geben.

Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und nicht selten eskalieren kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten. Denn oft sind die Sachverhalte nicht ganz so klar, wie die Betroffenen es empfinden. Deshalb: Kontaktieren Sie schnell einen kompetenten Rechtsanwalt in Potsdam mit dem Rechtsgebiet Mietrecht, um große und teure Verfahren zu vermeiden!

Auch wenn man sich im Recht fühlt: Nicht alle Urteile sind eindeutig und das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblichen Änderungen unterworfen ist. Egal, ob Sie eine Wohnung gemietet haben oder selbst Eigentümer sind, ist es oft wichtig, sich juristisch Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht unserer Anwaltskanzlei in Potsdam zu holen.

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Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit einem kompetenten Ansprechpartner und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!

Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Wir vertreten als langjährige Anwälte für Mietrecht in Potsdam vor allem Mieter, aber auch Vermieter und Makler. Als Anwälte mit dem Tätigkeitschwerpunkt Mietrecht bieten wir den Mandanten in unserer Kanzlei in Potsdam eine umfassende Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Rechtsanwälte mit dem Rechtsgebiet Mietrecht unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, beraten bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht Ihrer Kanzlei in Potsdam beraten – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind!

Sie haben ein Problem mit Ihrem Vermieter?

Ganz schnell merkt man als Mieter, wenn einem die Wohnung, das Haus oder die Büroräume nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Die Heizung leckt, die Abluftanlage funktioniert nicht – in diesem Fall haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Mietminderung zurückzuhalten. Aber hier lauern Fallen: Wird beispielsweise zu viel zurückgehalten, kann dies zu einem Mietrückstand führen, der sogar eine Kündigung zur Folge haben kann. Rufen Sie also im Zweifel Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Potsdam an.

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Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Potsdam unterstützt Sie als Mieter bei

  • der Überprüfung von Mietverträgen und deren Zusatzvereinbarungen
  • einer Mietminderung und der Abwehr von Mieterhöhungen
  • dem Kampf gegen Mietmängel
  • der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts bei der Veräußerung der Mietwohnung
  • der Rückerstattung einer Mietkaution
  • der Inspektion der Nebenkostenabrechnungen
  • Schadenersatzansprüchen
  • unberechtigten Kündigungen
  • Fragen rund um die Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen

Unsere kompetenten Anwälte aus der Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in Potsdam beantworten Ihre Fragen und beraten Sie umfassend! Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung anstreben. Durch die Arbeit als Anwälte im Rechtsgebiet Mietrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung bei der Lösung mietrechtlicher Problemstellungen und unterstützen Sie in unserer Kanzlei in Potsdam kompetent in allen Bereichen des Mietrechts.

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Themen im Mietrecht

Abmahnung

Wussten Sie, dass es genau wie im Job eine Abmahnung geben kann? Und genauso ernst sollte man sie nehmen, da beispielsweise aus einer Abmahnung vom Vermieter eine fristlose Kündigung der Wohnung entstehen kann.

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Eine Abmahnung dient dazu, den Mieter aufzufordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer Abmahnung rügt ein Vermieter das vertragswidrige Verhalten eines Mieters oder weist ihn darauf hin, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Nehmen Sie sich sofort einen Rechtsanwalt für Mietrecht, wenn Sie der Überzeugung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Unsere Anwaltskanzlei in Potsdam ist der kompetente Partner an Ihrer Seite. Erfahren Sie mehr bei einer telefonischen Ersteinschätzung durch unseren Rechtsanwalt für Mietrecht.

Durchsetzung von Hausgeldforderungen

Als Wohnungseigentümer und Teil einer Eigentümergemeinschaft sind alle Beteiligten dazu verpflichtet, sich an der Zahlung des Hausgeldes zu beteiligen. Dieser Betrag ist im Regelfall monatlich im Voraus zu zahlen, damit sichergestellt werden kann, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auch weiterhin liquide bleibt. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass eine oder mehrere Beteiligte der Eigentümergemeinschaft mit ihren Zahlungen im Rückstand ist. Daraus können sich konkrete Probleme für die restlichen Parteien ergeben, wenn beispielsweise dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nicht zeitnah durchgeführt werden können, weil die liquiden Mittel dazu fehlen.

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In solchen Moment ist guter Rat wichtig, weshalb unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Potsdam Sie gerne dabei unterstützen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der ein Beteiligter Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft seinen Anteil am Wohngeld nicht oder verspätet entrichtet, haben Sie mit unserer Hilfe die Möglichkeit, eine Hausgeldforderung an ihn zu richten. Im Regelfall wird eine solche gerichtliche Hausgeldforderung über die Hausverwaltung an den Schuldner herangetragen. Die Hausverwaltung wird dazu einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beauftragen, damit dieser die Forderung gegenüber dem Zahlungsunwilligen beitreibt. Alternativ haben Sie natürlich auch selbst als Eigentümer die Möglichkeit, unsere Rechtsanwälte für WEG-Recht in Potsdam zu kontaktieren, um die Situation zu begutachten und die besten juristischen Schritte zu diskutieren.

Eigenbedarfskündigung

Wann darf ein Eigentümer Eigenbedarf anmelden? Kann man Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs einreichen? Und welche Fristen gelten? Das Recht ist für Mieter in Deutschland sehr stark, aber auch hier gibt es Besonderheiten, die sie kennen sollten.

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Für einen Vermieter gestaltet sich die Kündigung eines Mietvertrags schwierig, denn er muss dem Mieter schriftlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Mietvereinbarung hat. Der Vermieter darf beispielsweise einem Mieter kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte und Eigenbedarf anmeldet. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zusteht, kann Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Potsdam für Sie unkompliziert herausfinden.

Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie sich entscheiden, Wohneigentum zu erwerben, dann kommt es häufig vor, dass Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft werden. Von nun an ist es wichtig zu wissen, welche Bereiche der Immobilie als Gemeinschaftseigentum und welche als Sondereigentum angesehen werden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass all jene Bereiche einer Immobilie als Gemeinschaftseigentum gelten, die nicht vorab als Sondereigentum oder als das Eigentum einer dritten Partei spezifiziert wurden. Sollten darüber hinaus gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten existieren, gehören diese selbstverständlich ebenfalls in die Kategorie des Gemeinschaftseigentums.

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Gerade bei mietrechtlichen Streitfällen ist die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ein häufiges Thema und sorgt regelmäßig für Kopfzerbrechen bei den betroffenen Parteien. Beispielsweise kann es im Zuge der Ausgestaltung einer Teilungserklärung zu Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Wohnungseigentümern kommen und nicht jeder erkennt alle bezeichneten Bereiche als Gemeinschaftseigentum an. Das kann, zum Beispiel, ein Balkon sein, auf den ein Eigentümer einen Sondereigentumsanspruch erhebt. Ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist, muss oftmals juristisch geprüft werden. Unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Potsdam kennen sich mit diesen und anderen Fragestellungen des Mietrechts umfassend aus und beraten Sie und Ihre Miteigentümer in einer solchen Situation sehr gerne.

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Gemeinschaftsordnung

Sobald Sie sich als Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft anschließen, werden Sie sich sehr schnell mit der Gemeinschaftsordnung dieser Eigentümergemeinschaft konfrontiert sehen. Die Gemeinschaftsordnung bildet im Grunde das Fundament allen Handelns der Eigentümergemeinschaft. Das bedeutet, dass darin sämtliche Rechte und Pflichten der beteiligten Eigentümer festgehalten werden. Darunter fallen Stimmrechte, die Aufteilung von Kosten, die jeder einzelne Eigentümer zu tragen hat, mögliche Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen oder die formalen Vorgaben zur Änderung der Gemeinschaftsordnung. Nicht selten kommt es bei der realen Umsetzung dieser Aspekte zu Streitfällen unter den Wohnungseigentümern oder ein Eigentümer ist mit den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung aus unterschiedlichen Gründen nicht einverstanden, weshalb er nach Wegen sucht, diese zu seinen Gunsten zu ändern.

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Unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht sind mit dieser und anderen Herausforderungen bestens vertraut, weshalb es sinnvoll ist, dass Sie uns in einer solchen Situation beauftragen. Sie sind der Meinung, dass die Gemeinschaftsordnung Sie in unzulässiger Weise benachteiligt oder Bestimmungen enthält, die rechtlich mindestens fragwürdig sind? Unsere Anwälte für Wohnungseigentumsrecht in Potsdam prüfen ausführlich, inwieweit Ihre Bedenken gerechtfertigt sind und beraten Sie gegebenenfalls über die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Gewerberaummiete

Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich in einigen bedeutenden Punkten vom Wohnraummietrecht. So sollte beispielsweise beachtet werden, dass im Fall von Gewerberaummietverhältnissen kein besonderer Kündigungsschutz für den Mieter besteht. Hinzu kommt, dass für gewerbliche Mietverhältnisse die Regelungen der Sozialklausel nicht zur Anwendung kommen. Konkret bedeutet das, dass ein Mieter kein Widerspruchsrecht gegen eine vertragsgemäße Kündigung besitzt. Das kann insbesondere dann für Sie als Mieter unangenehm werden, wenn Sie auf die Nutzung der Räumlichkeiten für Ihr Unternehmen angewiesen sind. In solchen Fällen ist es wegen der rechtlichen Besonderheiten des Gewerberaummietrechts überaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Mietrecht unserer Kanzlei in Potsdam um Rat zu fragen.

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Bevor Sie jedoch überhaupt in ein gewerbliches Mietverhältnis eintreten, steht die Vertragsunterzeichnung an. Wenn Sie als Vermieter auftreten, dann ist ein rechtlich korrekt ausgestaltetes Vertragswerk unerlässlich. Wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte für Mietrecht, die Ihnen bei der Vertragsgestaltung helfen, um sicherzugehen, dass Ihnen bei der juristischen Grundlage der Vermietung Ihres Objekts keine Fehler unterlaufen. Selbstverständlich beraten wir aber auch Mieter, die sich nicht sicher sind, ob die Konditionen des Mietvertrags mit den geltenden rechtlichen Vorgaben konform gehen oder ob sie Fallstricke enthalten. In Ihrem Auftrag überprüfen unsere Rechtsanwälte für Mietrecht in Potsdam einen bestehenden gewerblichen Mietvertrag und achten genau darauf, dass keine Klauseln enthalten sind, die Ihnen zum Nachteil gereichen könnten.

Hausgeldinkasso

Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sich jeder Wohnungseigentümer dazu, einen Teil des Hausgeldes zu zahlen, das für den Betrieb und die notwendige Instandhaltung der Immobilie benötigt wird. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass ein Eigentümer mit dem ihm zugeschriebenen Wohngeldbetrag nicht einverstanden ist und daher nach Wegen sucht, diesen Betrag nicht zu zahlen. Das kann einerseits durch glatte Zahlungsverweigerung oder aber auch durch eine Verringerung des vereinbarten Betrags entstehen. Dadurch entsteht naturgemäß eine Mehrbelastung der restlichen Wohnungseigentümer, weshalb Maßnahmen nötig sind, die den zahlungsunwilligen Miteigentümer zur Begleichung seines Beitrags bewegen.

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Eine dieser Maßnahmen kann das Hausgeldinkasso sein, wodurch ein erhöhter Druck auf den Zahlungsverweigerer ausgeübt wird. Unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Potsdam kennen sich mit der Problematik von nicht bezahlten Hausgeldern gut aus und wissen, welche Schritte von nun an am besten zu unternehmen sind. Idealerweise beauftragt Ihre Eigentümergemeinschaft unsere Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht in Potsdam damit, ein Inkassoverfahren gegen den Miteigentümer einzuleiten, der sich im Zahlungsverzug befindet. Dadurch geben Sie diese unschöne Angelegenheit in kompetente Hände und wir sorgen mit Nachdruck dafür, dass Ihre und die Ansprüche der restlichen Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Schuldner durchgesetzt werden.

Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf bei der vertraglichen Gestaltung oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Und: Im Immobilienrecht geht es meistens um hohe Werte.

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Rechtsfragen im Immobilienrecht sind häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung beraten wir Sie umfassend zum Allgemeinen Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, zur Vertragsgestaltung, Werkverträgen, Mängeln, Forderungen aus Leistungen und Honoraren und zu Erbengemeinschaften.

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Kündigung

Als Mieter kann man ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis seiner Wohnung oder seines Hauses kündigen. Beim Vermieter sieht das schon anders aus. Er darf seinen Mietern nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen.

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Der Vermieter muss im Gegensatz zum Mieter bei einer ordentlichen Kündigung berechtigte Gründe vortragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können beide Seiten das Mietverhältnis ohne Einhaltung von vorgeschriebenen Kündigungsfristen sofort kündigen. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht aus unserer Potsdamer Anwaltskanzlei kann Ihnen weiterhelfen, wenn es um Kündigungsgründe geht.

Maklerrecht

Ganz gleich, ob Sie ein potentieller Käufer sind oder eine Immobilie zum Verkauf anbieten – oft wenden sich beide Parteien an ein Maklerunternehmen, das die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Die dabei auftretenden Rechtsbeziehungen werden in den §§ 652 – 655 des BGB geregelt. Diese wenigen Regeln tragen nicht immer zu mehr Übersicht bei, sondern sind oft Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Als auf Vertragsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind wir Ihre ideale Anlaufstelle bei auftretenden Rechtsschwierigkeiten rund ums Maklerrecht.

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Wir beraten Sie sowohl bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Provisionsansprüchen als auch der Ausarbeitung von Makler- und Beratungsverträgen. Ob einfacher Maklervertrag, Alleinvertrag oder qualifizierter Alleinvertrag – unterschiedliche Vertragstypen bedürfen fachgerechter Beratung. Genau dafür sind wir da. Unsere langjährige Erfahrung im Maklerrecht ermöglicht es uns, Ihre Ansprüche kompetent zu vertreten. Auch die Beantwortung von Fragen bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen in maklerrechtlichen Aspekten gehört zu unserem Angebot.

Mieterhöhung

Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug des Mieters oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Gibt es noch weitere Punkte, die beachtet werden müssen?

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Die Erhöhung der Miete darf jedoch innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein. Ist der Mieter nicht einverstanden, so gibt es die Möglichkeit die Mieterhöhung durch seinen Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu widersprechen.

Um mögliche Nachteile auszuschließen, suchen Sie sich bitte Rat bei unseren Rechtsanwälten für Mietrecht unserer Anwaltskanzlei in Potsdam.

Mietkaution

Die Mietkaution wird zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sie sichert diesen gegenüber Mietschäden ab. Sie darf jedoch maximal drei Nettokaltmieten betragen und wird nicht automatisch sofort bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt.

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Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z.B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Sie ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung und für Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. Dem Vermieter steht eine angemessene Frist von bis zu 12 Monaten zu, um genau zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglicherweise noch bestehen. Sollte Ihnen die Mietkaution nach Mietende nicht ausgezahlt werden, sind wir Ihr Ansprechpartner als kompetenter Anwalt für Mietrecht. Rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam an und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.

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Mietmängel

Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Erfüllt der Vermieter diese Pflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur schlecht, kann der Mieter von ihm die Beseitigung der Mängel verlangen. Wann aber kann die Miete gemindert werden?

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Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Der Mieter kann eine Mietminderung geltend machen und hat den Anspruch auf Beseitigung des Mietmangels. Geschieht dies nicht, hat er das Recht auf Selbstabhilfe und Kostenerstattung, Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung. Sollten Sie unsicher sein, was Sie unternehmen können, wenden Sie ich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht aus unserer Potsdamer Kanzlei und lassen Sie sich beraten.

Mietminderung

Hat eine Mietsache nach Überlassung der Immobilie einen Mangel, kann der Mieter die Miete mindern. Dieser Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigt.

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Der Mieter muss zunächst dem Vermieter gegenüber den Mangel anzeigen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Ist dieses geschehen, darf er die Miete mindern. Über die Höhe sollten Sie mit einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht, unserer Anwaltskanzlei in Potsdam sprechen.

Mietpreisbremse

Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Ganz gleich, ob Sie als Vermieter eine Wohnung suchen oder als Eigentümer die Augen nach geeigneten Mietern offen halten. Die neuen Regelungen vom 1. Januar 2019 in Bezug auf die Mietpreisbremse sind dabei für Mieter und Vermieter gleichermaßen bedeutend. Grundsätzlich gibt die Mietpreisbremse vor, dass im Falle einer Neuvermietung die vereinbarte Miete lediglich bis zu 10 % über der Vergleichsmiete für diesen Ort liegen darf. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Mietpreisbremse sich maßgeblich auf Ballungsgebiete wie Großstädte mit einem knappen Wohnungsmarkt bezieht. Die jeweils Verantwortlichen in den einzelnen Länderregierungen können hierfür eigene Regelungen erlassen. Solche Vorgaben sind sowohl für Mieter und Vermieter nicht immer zu durchschauen. Grund genug, sich bei Unklarheiten fachkundigen Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht unserer Kanzlei in Potsdam einzuholen.

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Beispielsweise gelten für Neubauten oder Wohnungen, die weitreichende Renovierungsmaßnahmen durchlaufen haben, andere Regelungen. In diesen Fällen ist es auch trotz einer örtlichen Mietpreisbremse erlaubt, dass sowohl Vermieter als auch Mieter untereinander eine vertragliche Regelung finden, die nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse gebunden ist. Vermieter müssen darüber hinaus beachten, dass alle Mieten, die in einem Zeitraum bis zu zwölf Monaten vor dem Inkrafttreten einer neuen Mietpreisbremse erhöht und über der neuen Regelung liegen, nicht mehr gültig sind. Das bedeutet, dass diese Mieten wieder an einen Mietpreis gemäß der Mietpreisbremse angepasst werden müssen. In Fällen, bei denen vereinbarte Mieten allerdings länger zwölf Monate Bestand haben und über der Mietpreisbremse liegen, muss keine Anpassung vorgenommen werden. Damit Sie als Vermieter oder Mieter in solchen und anderen Situationen stets auf der rechtlich korrekten Seite stehen, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht unserer Kanzlei in Potsdam stets eine gute Option.

Mietrecht

Mietrecht Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Aber das Mietrecht ist komplex und oft wird Streit zwischen Mieter und Vermieter erst vor Gericht entschieden.

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Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen und sich mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht kompetente Hilfe an ihre Seite stellen.

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Mietrückstand

Wer eine Immobilie vermietet, hat nicht selten Schwierigkeiten mit seinen Mietern. Mietrückstände gehören dabei zu den häufigsten Problemen. Seien es unbezahlte Nebenkosten oder verweigerte Mietzahlungen – diese Zahlungsrückstände können zu ernsten Herausforderungen für Vermieter werden. Sind Sie Vermieter einer größeren Immobilie und treten solche Probleme häufiger auf, kann sogar Ihr wirtschaftliches Fortbestehen bedroht sein. Grund genug, Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht aus unserer Kanzlei in Potsdam zu suchen.

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Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Themenfeld und der Gesetzgeber hat viele Entscheidungen im Sinne der Mieter getroffen, die es Vermietern erschweren, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Als Laie ist es dabei oft kaum möglich, einen rechtlich wirksamen Weg zu finden. Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht kennen sich jedoch hervorragend mit Zahlungsforderungen bei Mietrückständen und weiteren möglichen Schritten aus. Zögern Sie nicht, uns zeitnah anzusprechen!

Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und schafft damit Markttransparenz für Mieter.

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Der Mietspiegel ist eine wichtige Informationsquelle, wenn es beispielsweise um die Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse geht. Dies gilt in Gebieten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Das Hauptanwendungsgebiet für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem ein Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.

Mietverhältnis

Das Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der auf Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt, also der Miete, gerichtet ist.

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Ein Mietverhältnis gründet sich in den allermeisten Fällen auf einen Mietvertrag, der jedoch nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, also für Vermieter und Mieter, diverse Pflichten.

Mietvertrag

Mietverträge enthalten Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren.

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In der Praxis werden oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Es ist also durchaus für Mieter und auch für Vermieter sinnvoll, sich hinsichtlich der Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen, die man unterschreiben soll, anwaltlich beraten zu lassen. Fragen Sie einen ortsansässigen Rechtsanwalt in Potsdam.

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Pachtrecht

Das Pachtrecht stellt eine Unterkategorie des Mietrechts dar. Denn der Pächter hat im Gegensatz zum Mieter nicht nur das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten, sondern er darf ebenfalls mögliche Profite daraus ziehen. Dennoch kann es vorkommen, dass im Zuge eines Pachtverhältnis Ungewissheiten über Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien entstehen. Um diese Unsicherheiten aufzuklären, bedarf es der Expertise eines versierten Rechtanwalts für Miet- und Pachtrecht unserer Kanzlei in Potsdam.

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Zwar sind die Ähnlichkeiten von Miete und Pacht kaum von der Hand zu weisen, dennoch existieren bedeutsame Unterschiede. Diese zu beachten kann entscheidend sein, um nicht in rechtlich bedenkliche Situationen zu geraten. Diese Unterschiede können sich beispielsweise auf Regelungen zur Kündigungsfrist oder die Nutzung des Inventars innerhalb der Pachträumlichkeiten beziehen. Die konkreten Details sind idealerweise im Pachtvertrag festgelegt, den Sie gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten für Mietrecht prüfen oder als Verpächter aufsetzen können.

Räumungsklage

Sie haben Ihrem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus? Dann ist der nächste Schritt eine Räumungsklage.

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Denn räumt der Mieter nach einer (fristlosen) Kündigung und einer Frist zur Räumung nicht die Wohnung, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage als das letzte Mittel, mit der er den Auszug durchsetzen kann. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht und berät Sie gerne. Melden Sie sich bei unserem Anwalt für einen telefonischen Erstkontakt.

Sondereigentum

Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist im Wohnungseigentumsrecht ein wichtiger Aspekt. Dieser wird oftmals als Ausgangspunkt für die Bewertung einer Wohnung genutzt sowie die Aufteilung des Hausgelds und mögliche Instandsetzungsmaßnahmen. Sondereigentum beschreibt dabei all jenes Eigentum, über das ein spezifischer Eigentümer (entweder als natürliche oder juristische Person) die Eigentumsrechte besitzt, nicht jedoch die restliche Eigentümergemeinschaft. Im Regelfall bezieht sich damit das Sondereigentum auf den Wohnraum oder andere Räumlichkeiten, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Aber auch Grundstücksteile oder Stellplätze können häufig als Sondereigentum geltend gemacht werden.

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Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist nicht immer ein einfach zu durchschauender Prozess. Oftmals ist es notwendig, bestimmte Bereiche der Immobilie explizit zum Sondereigentum zu erklären. Unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Potsdam kennen sich mit den rechtlichen Vorgaben für die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum genau aus. Wir können Ihnen klare Antworten dazu liefern, ob der von Ihnen als Sondereigentum beanspruchte Bereich in diese Kategorie fällt oder nicht. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch mit rechtlichen Mitteln durch, sollte sich herausstellen, dass die Eigentümergemeinschaft Ihren berechtigten Anspruch auf einen Teilbereich als Sondereigentum nicht teilt.

Unterlassungsklage

Der Mieter darf eine Mietsache nur in dem durch den Mietvertrag gewährten Umfang nutzen. Setzt er sich darüber hinweg und gebraucht er sie vertragswidrig, kann ihn der Vermieter abmahnen.

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Setzt er den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fort, ist der Vermieter berechtigt, auf Unterlassung zu klagen. Diese Klage stellt zudem eine Alternative zu einer (fristlosen) Kündigung des Vermieters dar.

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Untervermietung

Grundsätzlich können Mieter die bewohnten Räumlichkeiten an Dritte untervermieten, wenn dies nicht im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Aber ohne Zustimmung ist es nicht erlaubt.

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Der Mieter muss vom Vermieter die Genehmigung einholen, die der Vermieter jedoch nur aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Sollte Ihnen eine Untermiete verwehrt werden, setzt Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Potsdam Ihre Rechte für Sie durch.

Vermieterrecht

Auch Vermieter haben Rechte! So diese das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB und dass die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand vom Mieter erhalten werden. Leider wird beides oft nicht eingehalten.

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Sollte Sie als Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter wehren: mit einer Abmahnung und bei großen Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Mietrecht unserer Kanzlei in Potsdam vertritt sowohl Sie als Mieter, als auch Sie als Vermieter mit kompetenter Erfahrung.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Kapitalanlagen können viele Formen annehmen. Viele Menschen nutzen Aktiendepots, um ihr Vermögen zu vermehren, wohingegen andere eher in Immobilien ihr Glück suchen oder gar beides miteinander kombinieren. Wer mit Immobilien Geld verdienen will, der wählt häufig die naheliegendste Option und entscheidet sich für einen Erwerb und anschließende Vermietung einer Eigentumswohnung. Allerdings hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine ganze Reihe an Vorgaben erlassen, die ein Vermieter beachten muss, wenn er seine Immobilie an interessierte Mieter überlassen möchte. Seien es steuerrechtliche Vorgaben, Pflichten gegenüber einer möglicherweise vorhandenen Eigentümergemeinschaft oder Rechte eines Mieters – all diese Aspekte müssen Sie als Vermieter von nun an mit bedenken.

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Damit Sie diesen Schritt nicht allein gehen müssen, haben es sich unsere Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Potsdam zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung zu unterstützen. In Ihrem Auftrag prüfen oder gestalten wir Mietverträge aus und sorgen dafür, dass Sie bei der Vermietung alle rechtlichen Vorschriften genau einhalten, um schon im Vorfeld mögliche Mieterbeschwerden zu vermeiden. Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie Fragen zu mietrechtlichen Details haben. Auch bei problematischen Verhältnissen mit einem Mieter helfen wir gerne weiter. Zögern Sie nicht, unsere Anwälte für Mietrecht in Potsdam anzusprechen!

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnräumen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten und die Auseinandersetzung mit anderen Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Entgegen der allgemeinen Vorstellung kann der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht ohne Weiteres mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren. Überlassen Sie uns die Auseinandersetzung mit anderen Wohnungseigentümern. Sprechen Sie mit unserem Anwalt, unserer Anwältin in Potsdam – wir sind für Sie da.

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Wohnungseigentum ist Sondereigentum an einer Wohnung und ist automatisch verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Wenn Maßnahmen am Wohnungseigentum eine Außenwirkung im weitesten Sinne entfalten und damit auch Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Folge haben können, sind sie nicht erlaubt. Deshalb ergeben sich im Wohnungseigentumsrecht vor allem Streitigkeiten rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft. Fragen Sie unsere Kanzlei in Potsdam für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – unsere Rechtsanwälte unterstützen und beraten Sie gerne!

Häufige Fragen

Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau darlegen, wer in die Wohnung einziehen soll und, warum genau diese Person die Wohnung benötigt. Eigenbedarf kann der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder ein Haushaltsmitglied anmelden.

Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist. Damit der Mieter im nächsten Schritt die Mietminderung beanspruchen kann, muss man bei seinem Vermieter eine Mängelanzeige einreichen.

Mietrückstand kann schneller zur fristlosen Kündigung führen, als einem lieb ist. Wird zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung mit einer darauf anschließenden Räumungsklage.

Grundsätzlich sind Mieterhöhungen rechtens. Der Vermieter muss jedoch einiges beachten, damit eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Sie darf allerdings innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein.

Das Mietrecht schützt den Mieter grundsätzlich vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Der am häufigsten genannte berechtigte Kündigungsgrund, ist Eigenbedarf. Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder ein enger Familienangehöriger oder ein Haushaltsmitglied des Vermieters die Wohnung übernehmen soll. Die Gründe sind sehr eng gefasst und sollten im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüft werden. Denn der Mieter hat das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen. Unser Mietrecht sieht zusätzlich vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, sind die Chancen hoch, dass er in der Wohnung bleiben kann.

Jedes Urteil, das einen konkreten Prozentsatz für Mietminderung nennt, ist eine Einzelfallentscheidung – es kommt also immer auf die konkrete Beeinträchtigung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in Potsdam, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen.

Fabian Hoffmann, Rechtsanwalt in Potsdam
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