Handels- und Gesellschaftsrecht – Ihr Anwalt in Potsdam

Unternehmensgründung? Gesellschaftsverträge? Behördenkommunikation? Ihr Anwalt hilft!

Während sich das Handelsrecht als Sonderrecht des sogenannten Kaufmanns darstellt, bildet das Gesellschaftsrecht die rechtlichen Vorgaben für Personen- und Kapitalgesellschaften ab. Schon vor der Gründung eines Unternehmens sollten Sie sichergehen, dass Sie die richtige Wahl bezüglich der Unternehmensform treffen – eine Umwandlung ist im Nachgang oft nicht möglich oder nur mit erheblichem Aufwand zu bewältigen. Die richtige Wahl der Rechtsform kann entscheidend sein für den Erfolg Ihres Unternehmens!

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Sie wollen ein Unternehmen gründen? Dann lohnt sich eine juristische Gründungsberatung!

Wer sich wirtschaftlich betätigen möchte, kann dafür nicht nur ein Einzelunternehmen gründen. Über Personen- oder Kapitalgesellschaften besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich geschäftlich mit anderen zusammenzuschließen. Besonders häufig findet dabei die GmbH als Kapitalgesellschaft oder deren Unterform, die UG (haftungsbeschränkt), Anwendung. Sie entsteht nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Einzahlung des Stammeinlage und durch Eintragung ins Handelsregister. Nach § 11 Abs. 1 des GmbH-Gesetzes besteht die GmbH ohne Eintragung nicht – sie hat also konstitutiven Charakter.

Ob GmbH, offene Handelsgesellschaft oder KG: Die Gründung einer Gesellschaft wirft typische Fragestellungen aus, die sich ohne juristische Expertise nicht ohne weiteres beantworten lassen. Dazu zählt die Wahl der Rechtsform, aber auch steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte, die schon in der Vorphase der Gründung wesentlich Einfluss auf den weiteren Verlauf des Gründungsverfahrens nehmen. Juristisches Fachwissen ist hier von Vorteil: Zögern Sie daher nicht, mich schon frühzeitig als Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Potsdam zu kontaktieren und im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zu erhalten! Als Rechtsanwalt für Handelsrecht in Potsdam verhelfe ich Ihnen auch bei Fragen zum Wettbewerbsrecht zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
 
Sie stehen vor der Unternehmensgründung und sind nicht sicher, wie Sie vorgehen sollen? Als Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht begleite ich den Gründungsprozess und kümmere mich um die

  • Wahl der richtigen Unternehmensform;
  • erforderlichen Gründungsschritte;
  • Eintragung ins Handelsregister;
  • Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen;
  • steuerliche Begleitung des Gründungsprozesses sowie um 
  • Kommunikation mit dem Finanzamt und den zuständigen Behörden.

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Auch nach der Unternehmensgründung kann es im geschäftlichen Alltag zu Konflikten kommen. Nicht nur Streitigkeiten unter Gesellschaftern stören dann das unternehmerische Konstrukt: Auch die Abberufung von Geschäftsführern oder der Ausschluss von Gesellschaftern sind klassische Konfliktfelder, die nicht selten emotional extrem aufgeladen sind und im schlechtesten Fall in der Insolvenz der Gesellschaft münden. Dies lässt sich vermeiden, indem Sie themenübergreifend meine Beratung als versierter Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Anspruch nehmen und auf kompetente Unterstützung durch mich setzen. Mit mir als Rechtsanwalt für Handelsrecht erhalten meine Mandanten auch eine fachkundige Rechtsberatung bei Fragen zum Wirtschaftsrecht in Potsdam, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Potsdam

Gerät die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten, kann dies auch das wirtschaftliche Aus bedeuten: Ein Insolvenzverfahren inklusive Liquidation der Gesellschaft ist dann unausweichlich. Auch hierbei lohnt es sich, dass ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht die vorhandenen Optionen genau prüft und Sie zu möglichen Alternativen berät. In einem Gespräch mit mir lassen sich viele Punkte unkompliziert klären und optimale Lösungsansätze gemeinsam erarbeiten.

Bedenken Sie, dass die Vertreter der Gesellschaft nicht erst bei einer drohenden Insolvenz, sondern schon bei Krisenanzeichen verpflichtet sind, die Liquidität und somit die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft permanent zu überwachen. Lässt sich die Zahlungsunfähigkeit nicht verhindern, ist rasches Handeln gefragt, denn: Der Insolvenzantrag muss innerhalb von drei Wochen gestellt werden, um vor allem strafrechtliche Sanktionen zu verhindern und die persönliche Haftung der Geschäftsführer und des Vorstands auszuschließen. Meine Kanzlei für Handelsrecht in Potsdam steht Ihnen bei Fragen rund um Lizenzrecht, Vertriebsrecht oder Wettbewerbsrecht mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Sprechen Sie mit mir, um Ihre Gesellschaft auch in Krisenzeiten rechtssicher durch schwieriges Fahrwasser zu manövrieren. Ich unterstütze Sie mit meiner Expertise und Erfahrung und finde die richtige Lösung in Ihrer individuellen Situation.

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Themen im Gesellschaftsrecht

Geschäftsführerhaftung

Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens und wollen wissen, in welchem Umfang Sie haftbar gemacht werden können? Die Geschäftsführerhaftung ist – je nach Unternehmensform – eines der wichtigsten Themen. Geschäftsführer sehen sich immer dann Haftungsrisiken ausgesetzt, wenn sie gegenüber der Gesellschaft gegen rechtliche Pflichten verstoßen. Besonders brisant kann das bei einer GmbH werden: Als Geschäftsführer sehen Sie sich hier unter Umständen sogar einer Haftung mit Ihrem persönlichen Vermögen ausgesetzt, wenn es zu Pflichtverstößen oder Fehlern im Rahmen der Geschäftsführung kommt. Zentrale Vorschrift hierfür ist § 43 des GmbH-Gesetzes, nach der der Geschäftsführer einer GmbH bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden" hat.

Ob dem Grunde nach überhaupt eine Geschäftsführerhaftung vorliegt und falls ja, in welchem Umfang Ansprüche von dritten Personen (sogenannte Außenhaftung) oder sogar der Gesellschaft selbst (sogenannte Innenhaftung) einschlägig sind, lässt sich zuverlässig und schnell mit einer professionellen Beratung durch mich als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Potsdam klären.

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Ich liefere Ihnen nicht nur wertvollen Input rund um alle haftungsrechtlichen Fragestellungen, sondern berate Sie auch bei bereits bestehenden Regressansprüchen der Gesellschaft und zeigt Ihnen Ihre Optionen auf, wenn Sie gegen einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafter juristisch vorgehen wollen, um Schadensersatzansprüche im Rahmen der Geschäftsführerhaftung zu minimieren. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Geschäftsführer gegebenenfalls auch gegenüber dem Finanzamt persönlich haften.

Hohe Relevanz hat die Geschäftsführerhaftung, wenn es im Zusammenhang mit einer drohenden oder sogar manifesten Insolvenz der Gesellschaft zur Verletzung von insolvenzrechtlichen Pflichten kommt. Dies ist umso brisanter, als dass das Insolvenzrecht hier enge Fristen vorsieht: Kommt der Geschäftsführer seinen Pflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht nach, kann sich eine Haftung sowohl der Gesellschaft als auch den Gläubigern gegenüber ergeben. Hierzu biete ich Ihnen in meiner Kanzlei in Potsdam kompetente Unterstützung, um die an Sie herangetragenen Forderungen nach Möglichkeit zu entkräften und eine Haftung als Geschäftsführer zu vermeiden. Als Rechtsanwalt für Handelsrecht meiner Kanzlei unterstütze ich Sie ebenfalls bei Fragen zum Unternehmensrecht in Potsdam und sorgen für eine faire und angemessene Regelung.

Geschäftsführerstreit

Wird Ihr Unternehmen von mehreren Geschäftsführern geleitet und herrscht zwischen diesen nicht immer Einigkeit in Bezug auf die Entwicklung der Gesellschaft? Bei andauernden Streitigkeiten zwischen den Geschäftsführern sollten Sie juristische Unterstützung in Anspruch nehmen, um die Zukunft Ihres Unternehmens nicht zu gefährden.

Das Gesellschaftsrecht sieht insbesondere für Kapitalgesellschaften die Möglichkeit vor, mehrere Geschäftsführer zu bestellen. Die gemeinsame Führung des Unternehmens läuft jedoch nicht immer wie vorgestellt: Dann kommt es in einzelnen Fragen oder auch im Rahmen von grundsätzlichen Entscheidungen zu Differenzen.

Problematisch wird der Geschäftsführerstreit immer dann, wenn sich die Geschäftsführer auch im Verlauf nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können: Dann kann es zu einer Pattsituation kommen, bei der sich die Geschäftsführer wechselseitig in ihrer Tätigkeit blockieren.

Optimalerweise sorgt die Begleitung durch mich als Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in Potsdam schon frühzeitig dafür, dass die Zusammenarbeit ohne größere Differenzen funktioniert und ein Geschäftsführerstreit schon frühzeitig verhindert wird.

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Bei einem Geschäftsführerstreit kann es im schlechtesten Fall dazu kommen, dass einer der Beteiligten vor Gericht auf Zustimmung des anderen klagt. Besonders in Gesellschaften mit 50:50-Beteiligungsverhältnissen ist dies dann der einzige Weg, um eine bestehende Pattsituation aufzulösen.

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht steht Ihnen bei der außergerichtlichen Konfliktlösung zur Seite, wird aber auch dann tätig, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist.

Besonders häufig entsteht ein Geschäftsführerstreit übrigens dann, wenn sich ein bereits bestehender Gesellschafterstreit auf der nächsten Management-Ebene fortsetzt. Dies gilt vor allem dort, wo Gesellschafter gleichzeitig auch als Geschäftsführer eingesetzt werden.

Für die Gesellschaft bringt jeder Geschäftsführerstreit hohe Risiken mit sich. Nicht nur die Entwicklung, sondern auch die Reputation des Unternehmens sind direkt tangiert, wenn sich Geschäftsführer uneinig sind und ihre Differenzen langfristig nicht beilegen können bzw. das Fortkommen des Unternehmens durch ihren Konflikt ausbremsen.

Auch bei der Kommunikation nach außen und gegenüber relevanten Stakeholdern biete ich Ihnen in meiner Kanzlei in Potsdam kompetente Unterstützung, um den Bestand Ihrer Gesellschaft auch langfristig zu sichern.

Gesellschafterbeschluss

Die Gesellschafterversammlung hat einen Gesellschafterbeschluss gegen Ihre Stimme gefasst? Sie möchten wissen, wie Sie vorgehen können, wenn ein Gesellschafterbeschluss formal fehlerhaft ist? Haben Sie vielleicht sogar Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses?

Der Gesellschafterbeschluss ist im Unternehmen das wichtigste Instrument, um relevante Entscheidungen zu treffen. Diese können ganz unterschiedlicher Art sein; in der Regel geht es dabei aber häufig um Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Entlastung von Geschäftsführern, Kapitalerhöhungen, die Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. die Einziehung von Geschäftsanteilen oder auch um die Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverteilung.

Nicht immer ist den Gesellschaftern klar, wann ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist: Wann dies der Fall ist und welche Vorgaben sich dazu aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben, lässt sich zusammen mit mir als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Potsdam klären.

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Ein Gesellschafterbeschluss ist erforderlich, wenn das Gesetz dies explizit vorsieht oder wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag das Erfordernis dazu ergibt. Damit ist klar, dass bereits durch eine umsichtige juristische Begleitung viele Unklarheiten und Konflikte umgangen werden können.

Dort, wo es rund um den Gesellschafterbeschluss dennoch zu Streitigkeiten kommt, kann ein Anwalt für Gesellschaftsrecht dazu beitragen, dass diese zeitnah aufgelöst werden. Ebenfalls ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner für Ihre Gesellschaft, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu fehlerhaften Beschlüssen kommt. Ob dies der Fall ist, kann ein Anwalt überprüfen. Liegt tatsächlich ein fehlerhafter Beschluss vor, kann dieser von jedem Gesellschafter angegriffen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden. Ich biete Ihnen mit meiner Kanzlei in Potsdam die notwendige Expertise und Erfahrung, um gegen fehlerhafte Beschlüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Klageformen (Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Feststellungsklage) vorzugehen.

Bedenken Sie dabei, dass Sie im Zweifelsfall schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung hinzuziehen sollten – im Gesellschaftsrecht gelten häufig Sonderregelungen und Ausschlussfristen, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben und im schlechtesten Fall dazu führen können, dass Sie einen fehlerhaften Gesellschafterbeschluss nach Fristablauf nicht mehr angreifen können.

Gesellschafterstreit

Zwischen den Gesellschaftern Ihres Unternehmens kochen aufgrund von Streitigkeiten die Emotionen hoch? Konflikte sorgen dauerhaft für Krisenstimmung und es droht der Verlust bzw. das Ausscheiden von Gesellschaftern und / oder Geschäftsführern?

Bei einem Gesellschafterstreit kann es im schlechtesten Fall dazu kommen, dass das operative Geschäft des Unternehmens zum Erliegen kommt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn infolge des Gesellschafterstreits in der Gesellschafterversammlung keine tragfähigen Beschlüsse mehr zustande kommen oder wichtige Entscheidungen blockiert werden. Dabei kann der Gesellschafterstreit ganz unterschiedliche Formen annehmen – und ebenso viele Ursachen haben.

In der Regel lassen sich kleinere Konflikte bereits unkompliziert klären, wenn sich die Beteiligten zusammen mit mir als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Potsdam an einen Verhandlungstisch setzen und wir gemeinsam den Gesellschafterstreit auflösen.

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Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht hilft Ihnen nicht nur dabei, einen Gesellschafterstreit außergerichtlich beizulegen: Er unterstützt Sie auch dann mit der notwendigen Expertise und Erfahrung, wenn trotz aller Bemühungen keine Lösung herbeigeführt werden kann und es infolge von Konflikten zu einem Gesellschafterausschluss qua Ausschlussklage kommt.

Möglich ist zudem die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wenn dies per Satzung der Gesellschaft vorgesehen ist und die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Ganz allgemein formuliert kommt es zum Gesellschafterstreit, wenn sich die Gesellschafter in wichtigen operativen Fragen oder in Bezug auf die Ausrichtung des Unternehmens uneinig sind, wenn das Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern nachhaltig gestört ist oder wenn Absprachen unter den Gesellschaftern nicht eingehalten werden.

Hohes Konfliktpotenzial besteht konkret bei Uneinigkeit rund um die Mittelverwendung, wenn ein Gesellschafter die Zustimmung zum Jahresabschluss verweigert oder bei formalen Fragen wie z.B. der Entlastung des Geschäftsführers, die möglicherweise nicht oder nur unzureichend über den Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
Auch hierzu biete ich Ihnen in meiner Kanzlei in Potsdam kompetente Unterstützung, um bestehende Konflikte zu entschärfen und einen Stillstand des Unternehmens zu verhindern.

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Gesellschafterversammlung

In Ihrem Unternehmen gibt es rund um die Gesellschafterversammlung Unklarheiten und offene Fragen? Dann sollten Sie sich von einem erfahrenen Juristen beraten lassen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß durchzuführen.

Grundsätzlich ist die Gesellschafterversammlung nicht in allen Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben. Für die GmbH und die UG ergibt sich die Pflicht zur Gesellschafterversammlung aber direkt aus dem Gesetz: Damit müssen die Gesellschafter mindestens einmal im Kalenderjahr zusammenfinden, um wichtige Entscheidungen zu treffen sowie die Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens festzulegen.

Welche konkreten Regelungen und Rahmenbedingungen für die Gesellschafterversammlung gelten, ergibt sich im Regelfall aus dem Gesetz und aus dem Gesellschaftsvertrag. Damit der Gesellschaftsvertrag optimal auf die Bedürfnisse Ihrer Gesellschaft abgestimmt ist, empfiehlt sich die professionelle Beratung durch mich als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Potsdam.

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Die Gesellschafterversammlung ist nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt. Sie kann zu verschiedenen Terminen und auch mit unterschiedlicher Zielsetzung anberaumt werden.

Ebenso wenig wie der Zeitpunkt durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben zur Durchführung der Gesellschafterversammlung. Aber aufgepasst: Dies entbindet das Unternehmen  nicht davon, die formalen Voraussetzungen rund um die Gesellschafterversammlung zwingend zu beachten – Formfehler können sonst im schlechtesten Fall dafür sorgen, dass die getroffenen Beschlüsse rückwirkend für ungültig erklärt werden.

Besondere Relevanz haben im unternehmerischen Alltag jene Gesellschafterversammlungen, die als außerordentliche Gesellschafterversammlung immer dann einberufen werden müssen, wenn dringende Gründe ein Zusammenkommen der Gesellschafter erforderlich machen. Das ist bei der GmbH gem. § 49 Abs. 3 GmbH-Gesetz beispielsweise dann der Fall, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist und sich somit eine Krise des Unternehmens messbar abzeichnet.

Ich biete Ihnen in meiner Kanzlei in Potsdam die notwendige Expertise und Erfahrung, damit bei Ihrer Gesellschafterversammlung sowohl die formalen Voraussetzungen als auch die restlichen Rahmenbedingungen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen. Dazu gehören Einberufung und Einladung sowie die Begleitung bzw. Vorbereitung der Beschlussfassung und auch die Protokollierung und Dokumentation.

Gesellschaftsvertrag

Sie möchten juristische Differenzen in Ihrem Unternehmen vermeiden? Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für alle Rechte und Pflichten, die für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter von Relevanz sind. Nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag auch potentielle Probleme aufgreift, kann er in Konfliktsituationen zu einer schnellen Lösung beitragen. Hierbei hilft ein erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht.

Der Gesellschaftsvertrag stellt insbesondere bei der GmbH, aber auch bei anderen Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft, im Rahmen der Gründung ein zwingendes Element dar: Ohne ihn kann die GmbH nicht entstehen – und entsprechend auch nicht als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen.

Wichtig ist es, von Anfang an die Erstellung des Gesellschaftsvertrags durch mich als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Potsdam begleiten zu lassen. Nur so lassen sich Fehler vermeiden, indem z. B. gesetzliche Vorgaben missachtet werden oder wichtige Inhalte nur unzureichend erfasst oder vergessen werden.

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Der Gesetzgeber stellt an den Gesellschaftsvertrag bestimmte Anforderungen, die in jedem Fall erfüllt werden müssen. Diese ergeben sich für die GmbH aus § 3 des GmbH-Gesetzes. Zu den Anforderungen zählen dabei u. a. der Geschäftszweck, aber auch die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die die Gesellschafter übernehmen.

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht steht Ihnen nicht nur zur Seite, wenn es um die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags geht, sondern auch dann, wenn ein bestehender Gesellschaftsvertrag geändert werden soll: Auch hier kann juristische Expertise und Erfahrung dafür sorgen, dass Sie typische Fallstricke vermeiden und Neuregelungen sowie Anpassungen rechtswirksam im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

Besondere Relevanz kommt dem Gesellschaftsvertrag dann zu, wenn es zu einem Gesellschafterstreit kommt. Dann ist maßgeblich, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag für solche Fallkonstellationen vorsieht – dies gilt vor allem dort, wo aufgrund der Aufteilung der Geschäftsanteile keine Mehrheitsentscheidungen mehr zustandekommen (z. B. bei einer GmbH, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, von denen jeder 50 % der Anteile hält).

Auch bei der Gestaltung dieser Klauseln biete ich Ihnen in meiner Kanzlei in Potsdam die notwendige Expertise, damit Sie durch den Gesellschaftsvertrag gegen alle Eventualitäten gewappnet sind.

Fabian Hoffmann, Rechtsanwalt in Potsdam
Telefonische Ersteinschätzung
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